Unsere Jugendgruppe ist ständig am Wachsen. Das Fischen zieht auch heute noch einige Jugendliche ans Wasser. Um so mehr ist es wichtig, dass auch diese entsprechend an die Fischerei herangeführt werden. Oft wird dieses schöne Hobby durch Familienmitglieder oder bekannte interessant.
Damit die Jugendlichen das Hobby auch ausüben können, haben wir unsere Jugendgruppe aufgebaut und stetig erweitert. Nicht nur unsere Jugendleitung, sondern ach erfahrene Mitglieder helfen bei den Aktivitäten, sei es ein Nachtfischen oder Ausflüge zu anderen Vereinen gern mit.
Was macht unsere Jugendgruppe?
Wir fördern in unserem Verein die Hege und Pflege an unseren Gewässern. Die Jugendlichen lernen hier, wie man mit der Natur und vor Allem mit den Lebewesen im Wasser umgeht.
Es finden natürlich Veranstaltungen statt, bei denen das Fischen im Vordergrund steht. Es ist aber auch Elementar wichtig, das man weiss, was man alles braucht beim Fischen. Gerätekunde, Knotenkunde aber auch Fischverwertung werden hier nahe gebracht.
Regelmäßig nehmen die Jugendlichen aber auch an Cleanaktionen teil. Hier werden die Gewässer gesäubert. Da auch viele andere Tiere am Wasser leben, werden Uferbereiche von Unrat gesäubert. Auch wir Fischer können uns nicht davon ausnehmen, nicht ab und an etwas liegen zu lassen. Das hohe Gut „Natur“ wollen wir aber erhalten und da gehört auch manchmal das Aufräumen dazu.
Wie kannst du Mitglied in der Jugendgruppe werden?
Es gibt seit dem 01.01.2025 eine Gesetzliche Neuregelung ab.
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Der Jugendfischereischein wird ab dem 01. Januar 2025 bayernweit abgeschafft.
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Das Angeln ist ab diesem Tag für Kinder ab 7 Jahre ohne entsprechendes Dokument möglich.
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Voraussetzung ist die Begleitung einer erwachsenen Person mit staatlichem Fischereischein.
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Das Kind muss einen Erlaubnisschein für das Gewässer haben.
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Ein Nachweis über das Alter des Kindes sollte ggf. mitgeführt werden
Aber …
Wir werden hier die alte Vorgehensweise beibehalten. Das heißt:
- Jugendliche bis zum 10. Lebensjahr fischen beim Fischei- und Erlaubnisscheininhaber auf dessen Karte mit.
- Ab dem 10. Lebensjahr hat der oder die Jugendliche die Möglichkeit Mitglied im Verein zu werden und ist dann berechtigt an unseren Gewässern fischen zu gehen.
- Es muss ein volljähriges Mitglied im Verein die Aufsicht/ Patenschaft haben.
- Ab dem 16. Lebensjahr, kann nach Bestehen der staatlichen Fischerprüfung ein Antrag auf alleiniges Fischen gestellt werden. Davor muss ein volljähriges Mitglied die Aufsicht/ Patenschaft haben.
